Die Musikgesellschaft Flühli im Laufe der Zeit

Vorerst etwas über den Namen dieses Vereins. Die Jahresrechnungen von 1875 bis 1880 sind erstellt für die „Feldmusikgesellschaft Flühli“. 1881 taucht erstmals die Bezeichnung „Musikgesellschaft Flühli“ auf und wird in der folgenden Zeit immer, auch in den Statuten von 1894, verwendet. Von 1902 bis in die 40er Jahre finden sich abwechselnd beide Namen im Protokoll. Seither nennt sich der Verein „Musikgesellschaft Flühli“.
Am 9. Mai 1875 bewilligt der Kirchenrat eine Erhöhung des jährlichen Gehaltes auf Fr. 150.- die je zur Hälfte von der Kirchen- und der Polizeikasse zu bezahlen waren.
Die ersten Statuten wurden am 21. Januar 1883 genehmigt und von den Mitgliedern unterzeichnet.
Von 1885 bis in die 90er Jahre gab es viele lange und schwierige Verhandlungen mit der Kirchenverwaltung.
Vorerst spielte die Musikgesellschaft wie früher an den höheren Festtagen beim Gottesdienst und bei den üblichen Prozessionen. Schon von 1884 an durfte aber, auf Anordnung des Kirchenrates und auf Weisung des Pfarrers, der Lehrer und spätere Organist Joh. Jos. Emmenegger mit dem Sängerverein beim Gottesdienst mitwirken. Dieser übernahm nach und nach ganz den Kirchengesang. Da es in der nur eine alte und schlechte Orgel gab, sollte ein aus der Musikgesellschaft zusammengestelltes Orchester (von nicht mehr als 9 Mann) den Gesang an Festtagen, unter Leitung des Organisten, begleiten. Damit war man aber nicht einverstanden. Es kam zu Verhandlungen, die aber zu keiner allseits befriedigenden Lösung führte. Die damaligen Wahlen von Organist und Sigrist förderten das gegenseitige Verständnis kaum. Von 1891 an spielte die Gesellschaft nur noch als Blechmusik bei den Prozessionen.
In der Gedenkschrift zur Jahrhundertfeier der Gemeinde Flühli liest man:
„Eine Wahlgeschichte vom Jahr 1894, in welche der bisherige Direktor miteinbezogen war, brachte es mit sich, dass die Musikgesellschaft für einige Zeit von der Prozessionsmusik fernblieb, und so um die gleiche Zeit die kirchliche Musik sodann von der eigens hierfür gegründeten Kirchenmusik übernommen wurde“.